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Orchesterordnung des Oberlausitzer Akkordeonorchesters

  1. Die Aufnahme in das Orchester erfolgt nach bestandener Aufnahmeprüfung.
  2. Orchesterproben finden in der Regel zweimal monatlich statt. Orte sind wechselnd. Die Teilnahmen an diesen Proben sowie Pünktlichkeit sind Pflicht! Bei Nichtteilnahme ist eine vorherige Entschuldigung erwünscht.
  3. Von allen Orchestermitgliedern wird fleißiges Üben erwartet, denn nur so können Qualitätsansprüche, die man an ein Orchester stellt, erfüllt werden. Außerdem wird eine rege Beteiligung an allen Orchesterveranstaltungen gewünscht.
  4. Um ein gutes Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit zu erreichen, wird bei allen Auftritten unser Orchesteroutfit getragen, dazu gehören Orchester-T-Shirt/Sweatshirt mit einer schwarzen Hose oder Rock, sowie schwarze Schuhe.
  5. Durch den Orchesterrat kann diese Ordnung jederzeit erweitert, ergänzt und geändert werden. Bei Nichteinhalten kann ein Orchesterausschluss ausgesprochen werden.